Anhang zur Anmeldung im Ambulatorium
Zur Anmeldung im Ambulatorium bei Stiftung zeka gehörten folgende Dokumente, dies sie hier auf der Webseite finden:
Information Transportkostenvergütung
Gilt ausschliesslich für:
- Heilpädagogischen Früherziehung
- Logopädie für Säuglinge und Kleinkinder mit schweren Schluck-, Ess- oder Trinkstörungen oder körperlichen Behinderungen
- Psychomotorik-Therapie
- Behinderungsspezifische Beratung und Begleitung (BBB-Schule)
Pro Abklärungs-, Förder- und Beratungsstunde können Sie die Hin- und Rückfahrt zur Therapiestelle von zeka dem Kanton Aargau in Rechnung stellen. Bitte füllen Sie alle Felder des Formulars vollständig aus. Geben Sie das Formular zeitnah Ihrer zuständigen Therapeutin bzw. Heilpädagogin oder in einem unserer Sekretariate ab. Wir sammeln und visieren die abgegebenen Gesuche. Danach schicken wir die vorhandenen Formulare für Sie monatlich direkt an die zuständige Stelle des Kantons weiter.
- Formular herunterladen
- Ausfüllen
- Abgabe an Therapeut:in/Heilpädagog:in von zeka oder Bereichssekretariat Ambulatorien
Dieses sowie alle weiteren Informationen darüber, welche Kosten Sie beantragen und was Sie dazu beilegen müssen, finden Sie auf der Webseite des Kantons Aargau www.ag.ch unter: Verwaltung > Departement Bildung, Kultur und Sport > Sonderschulen & Behindertenbetreuung > Kinder und Jugendliche > Ambulante Angebote. Hier den Link öffnen.